Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 139 Kosten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/139#abs-1 (1) Die Kosten eines erfolgreichen Rechtsmittels des Soldaten oder des Wehrdisziplinaranwalts, soweit dieser es zu Gunsten des Soldaten eingelegt hat, sind dem Bund aufzuerlegen. Die Kosten eines zu Ungunsten des Soldaten eingelegten und erfolgreichen Rechtsmittels des Wehrdisziplinaranwalts trägt der Soldat; sie sind jedoch dem Bund teilweise oder ganz aufzuerlegen, soweit es unbillig wäre, den Soldaten damit zu belasten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/139#abs-2 (2) Die Kosten eines zurückgenommenen oder erfolglos eingelegten Rechtsmittels treffen den, der es eingelegt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/139#abs-3 (3) Hat das Rechtsmittel teilweise Erfolg, hat das Wehrdienstgericht die Kosten teilweise oder ganz dem Bund aufzuerlegen, soweit es unbillig wäre, den Soldaten damit zu belasten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/139#abs-4 (4) Hat das Wehrdienstgericht das gerichtliche Disziplinarverfahren eingestellt, weil gegen den Soldaten, der nach Einlegung der Berufung in den Ruhestand getreten ist, ein verwirktes Beförderungsverbot nicht verhängt werden darf, so hat dieser die Kosten des Verfahrens zu tragen. Soweit es unbillig wäre, den Soldaten mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, sind sie dem Bund ganz oder teilweise aufzuerlegen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/139#abs-5 (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß für die Kosten des Verfahrens, die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 127 Abs. 4 und § 128 oder durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entstanden sind.
Wird zitiert von 245 Entscheidungen zu § 139 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.07.2010 – 2 WD 5/09Regelmaßnahme bei Kindesmissbrauch/sexueller Nötigung eines Jugendlichen; Entfernung aus dem Dienstverhältnis; Schuldgrundsatz; Alkoholerkrankung; Alkoholisierung als schuldmindernder Umstand; Kosten für das Sachverständigengutachten
- BVerwG, 04.12.2024 – 2 WD 26/24Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Fahnenflucht und Erweisens des Hitlergrußes
- BVerwG, 14.03.2024 – 2 WDB 12/23Erfolgreiche Beschwerde gegen Ablehnung einer DurchsuchungsanordnungZitiert von 21
- BVerwG, 20.01.2022 – 2 WD 2/21Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische Vorbelastung; NachbewährungZitiert von 14
- BVerwG, 28.03.2019 – 2 WD 13/18Erschleichen von Urlaubstagen durch Vorlage unechter ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungZitiert von 20
- BVerwG, 14.02.2019 – 2 WD 18/18Minder schwerer Fall; Tankkartenbetrug; Milderungsgründe in der PersonZitiert von 42
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.10.2024 – 2 WD 7/24verbale sexueller Belästigung; Milderung wegen überlanger VerfahrensdauerZitiert von 3
- BVerwG, 22.08.2024 – 2 WD 1/24 · Unerlaubtes Fernbleiben vom DienstZitiert von 8
- BVerwG, 28.02.2024 – 2 WDB 10/23Erfolgreiche Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; privates Mobiltelefon und darin befindliche SpeichermedienZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 139 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.